Wir begleiten Sie bei den wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens.

PISK & Wenger

Unternehmens­gründung

Als Notare sind wir Partner für beinahe alles, was Sie zur Gründung Ihres Unternehmens brauchen. Maßgeschneiderte, formal und inhaltlich einwandfreie Lösungen unterstützen Sie beim ersten Erfolgskapitel Ihrer Unternehmensgeschichte, damit Sie spätere Streitigkeiten und unnötige Folgekosten vermeiden. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre unternehmerische Kraft dort einsetzen wo sie gebraucht wird, nämlich bei Ihren Kunden, Geschäftspartnern und Märkten.

pisk & wenger

UNTERNEHmens­vorsorge

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines unserer wichtigsten Aufgabengebiete. Durch genaue Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten wir Ihnen als objektive und erfahrene Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an. Und das nicht nur unmittelbar vor der Unternehmensübertragung. Die österreichischen Notare haben dafür ein spezielles Dienstleistungspaket zusammengestellt. Lassen Sie sich bei uns ausführlich zu diesem Paket beraten und sichern sie rechtzeitig die Zukunft Ihres Unternehmens.

  • Vorsorgevollmacht
  • Testament
  • Regelungen hinsichtlich des Pflichtteiles (Verzicht, Vereinbarung hins. Fälligstellung)
  • Check Gesellschaftsvertrag (insbes. Aufgriffsrechte)

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unternehmens­recht

Ob Kapitalgesellschaften (GmbH, AG´s), Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co KG und GesbR), stille Gesellschaften, Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen - wir bieten in Zusammenarbeit mit Ihrem oder einem von uns empfohlenen Steuerberater Leistungen jeglicher Art an:

  • Beratung, Betreuung und Erstellung maßgeschneiderter Gesamtkonzepte für Unternehmensstrukturen
  • Unternehmensverkauf bzw. Erstellung von individuellen Konzepten zur Unternehmensübertragung im familiären Bereich
  • Umgründung von Unternehmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Umgründungssteuergesetzes
  • Beurkundung von General- und Hauptversammlungen, Erstellen und Beglaubigen von Gesellschafterbeschlüssen und Firmenbucheingaben

pisk & wenger

beurkundung

Im Rahmen der Beurkundungstätigkeit bieten wir Folgendes an:

  • Errichtung von öffentlichen Urkunden mit besonderem Beweis- und Vertrauensschutz (Notariatsakte und notarielle Protokolle)
  • Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (Haupt- und Generalversammlungen u.ä.)
  • Beurkundung von Verlosungen
  • Beglaubigung von Unterschriften, Firmazeichnung und Handzeichen
  • treuhändige Verwahrung von Dokumenten und Wertgegenständen
  • Erstellen von beglaubigten Urkundenabschriften
  • Beurkundungen aufgrund von Einsichtnahme in öffentliche Bücher und Register

pisk & wenger

gerichts­kommissär

Verlassenschaftsabhandlungen

Die häufigste und wichtigste Aufgabe als "Gerichtskommissär" ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Je nach Todestag und dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist ein bestimmter Notar für das Verlassenschaftsverfahren zuständig. Diese Vorschriften sollen Personen, die Ansprüche gegenüber dem Nachlass erheben, garantieren, zu ihrem Recht zu kommen.

Grundbuchabfrage & Firmenbuchabfrage

Das Grundbuch sowie das Firmenbuch sind in Form elektronischer Datenbanken geführt und ermöglichen, Einblick in die aktuellen Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Liegenschaften sowie in die Rechtsverhältnisse von eingetragenen Unternehmen zu nehmen.

pisk & wenger

erbrecht

Unter diesem Motto beraten und betreuen wir Sie bei der Gestaltung der familiären Erbfolge und der Übergabe von Familienunternehmen einschließlich der Erstellung von maßgeschneiderten Gesamtkonzepten. Darüber hinaus errichten wir Erbverträge, Verträge auf den Todesfall, Erb- und Pflichtteilsverzichtverträge, Testamente und letztwillige Anordnungen. Als Gerichtskommissär übernehmen wir die komplette Durchführung von Verlassenschaftsverfahren und die Vertretung von Erben im Verlassenschaftsverfahren.

Im Rahmen der Beurkundungstätigkeit bieten wir Folgendes an:

  • Errichtung von öffentlichen Urkunden mit besonderem Beweis- und Vertrauensschutz (Notariatsakte und notarielle Protokolle)
  • Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (Haupt- und Generalversammlungen u.ä.)
  • Beurkundung von Verlosungen
  • Beglaubigung von Unterschriften, Firmazeichnung und Handzeichen
  • treuhändige Verwahrung von Dokumenten und Wertgegenständen
  • Erstellen von beglaubigten Urkundenabschriften
  • Beurkundungen aufgrund von Einsichtnahme in öffentliche Bücher und Register

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beurkundung

Verlassenschaftsabhandlungen

Die häufigste und wichtigste Aufgabe als "Gerichtskommissär" ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Je nach Todestag und dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist ein bestimmter Notar für das Verlassenschaftsverfahren zuständig. Diese Vorschriften sollen Personen, die Ansprüche gegenüber dem Nachlass erheben, garantieren, zu ihrem Recht zu kommen.

Grundbuchabfrage & Firmenbuchabfrage

Das Grundbuch sowie das Firmenbuch sind in Form elektronischer Datenbanken geführt und ermöglichen, Einblick in die aktuellen Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Liegenschaften sowie in die Rechtsverhältnisse von eingetragenen Unternehmen zu nehmen.

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gerichts­kommissär

Unter diesem Motto beraten und betreuen wir Sie bei der Gestaltung der familiären Erbfolge und der Übergabe von Familienunternehmen einschließlich der Erstellung von maßgeschneiderten Gesamtkonzepten. Darüber hinaus errichten wir Erbverträge, Verträge auf den Todesfall, Erb- und Pflichtteilsverzichtverträge, Testamente und letztwillige Anordnungen. Als Gerichtskommissär übernehmen wir die komplette Durchführung von Verlassenschaftsverfahren und die Vertretung von Erben im Verlassenschaftsverfahren.

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erbrecht

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familienrecht

Unser Leistungsangebot auf diesem Gebiet umfasst insbesondere:

  • Beratung und Betreuung bei der Gestaltung der familiären Erbfolge samt Erstellen von maßgeschneiderten Gesamtkonzepten bei der Übergabe von Familienunternehmen
  • Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen und Erstellen von Scheidungsvergleichsentwürfen
  • Errichtung von Adoptionsverträgen
  • Vorsorgevollmachten, Registrierung und Errichtung von gesetzlichen und gewählten Erwachsenenvertretungen, und Patientenverfügung
  • Erstellen von Urkunden nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz für Kinderwunschbehandlungen (Insemination, In vitro Fertilisierung - IVF, etc)

PISK & Wenger

liegenschaften

Mit der Erstellung einwandfreier Verträge zur Sicherung ihres Hauses, Grundstücks oder Ihrer Wohnung sorgen wir vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht geht. Gemäß den notariellen Prinzipien, haben wir uns verpflichtet, unparteiisch und verschwiegen allen Klienten zu helfen und mit Sachkunde und objektiver Beratung den Interessen aller Parteien zu dienen. Durch die Übernahme von Treuhandschaften bieten wir Ihnen ein optimales Sicherheitspaket an: Der Rat des Notars ist eine Investition, die sich lohnt. Mit Sicherheit.

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treuhänder

Als Treuhänder übernehmen wir aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Wir verpflichten uns, die Treuhandvaluta erst nach belegtem Eintritt der in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen und Bedingungen weiterzuleiten. Mit der Notartreuhandbank Aktiengesellschaft (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Nähere Informationen zur Einlagensicherungseinrichtung finden Sie auf der Website der Notartreuhandbank AG: www.notartreuhandbank.at. Die Notare haben für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR). Überdies besteht derzeit eine Berufshaftpflichtversicherung bei der UNIQA Versicherungen AG mit einer vereinbarten Versicherungssumme in der Höhe von je EUR 4.500.000,00.

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vorsorge­vollmacht

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht. Mit dieser Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Entscheidungsfähigkeit (Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit) verliert. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden. So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft muss die Beratung sein. Wir wissen aus unserer Erfahrung, welche Fragen zu beantworten sind und gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht kann bei Eintritt des Vorsorgefalles im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZV) registriert werden, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vorsorgevollmacht hier ebenfalls registriert werden kann.

pisk & wenger

weitere
leistungen

  • Erstellen von aktuellen amtlichen Auszügen aus Grundbuch, Firmenbuch (samt Gewerberegisterdaten)
  • Treuhandabwicklungen über die Notartreuhandbank
  • Einspeicherung von notariellen und privaten Urkunden im Urkundenarchiv
  • computerunterstützte Erhebung aktueller Grundstücksanlagen durch Abfrage der digitalen Katastermappe
  • Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer / Rechtsgeschäftsgebühren mittels finanzonline und die dadurch gewährleistete rasche Grundbuch- bzw. Firmenbuchabwicklung
  • Registrierung von zur Verwahrung übernommenen letzwilligen Anordnungen im Testamentsregister (Testamente, Vermächtnisse)

Als Treuhänder übernehmen wir aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Wir verpflichten uns, die Treuhandvaluta erst nach belegtem Eintritt der in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen und Bedingungen weiterzuleiten. Mit der Notartreuhandbank Aktiengesellschaft (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Nähere Informationen zur Einlagensicherungseinrichtung finden Sie auf der Website der Notartreuhandbank AG: www.notartreuhandbank.at. Die Notare haben für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR). Überdies besteht derzeit eine Berufshaftpflichtversicherung bei der UNIQA Versicherungen AG mit einer vereinbarten Versicherungssumme in der Höhe von je EUR 4.500.000,00.

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treuhänder

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht. Mit dieser Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Entscheidungsfähigkeit (Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit) verliert. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden. So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft muss die Beratung sein. Wir wissen aus unserer Erfahrung, welche Fragen zu beantworten sind und gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht kann bei Eintritt des Vorsorgefalles im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZV) registriert werden, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vorsorgevollmacht hier ebenfalls registriert werden kann.

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vorsorge­vollmacht

  • Erstellen von aktuellen amtlichen Auszügen aus Grundbuch, Firmenbuch (samt Gewerberegisterdaten)
  • Treuhandabwicklungen über die Notartreuhandbank
  • Einspeicherung von notariellen und privaten Urkunden im Urkundenarchiv
  • computerunterstützte Erhebung aktueller Grundstücksanlagen durch Abfrage der digitalen Katastermappe
  • Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer / Rechtsgeschäftsgebühren mittels finanzonline und die dadurch gewährleistete rasche Grundbuch- bzw. Firmenbuchabwicklung
  • Registrierung von zur Verwahrung übernommenen letzwilligen Anordnungen im Testamentsregister (Testamente, Vermächtnisse)

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weitere
leistungen


Rechtsicherheit zu schaffen ist nicht nur unser Beruf, 
es ist unsere Berufung.